Herzlich Willkommen beim Verein “Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Handicap in Görlitz e.V.”
Wer sind wir?
Wir sind eine Interessengemeinschaft von gegenwärtig 8 Eltern und ihren Kindern mit einer differenzierten geistigen oder/und körperlichen Behinderung.
Was ist unser Ziel?
Wir wollen, das unsere Kinder ein überwiegend selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört eine entsprechende Wohnform in Gestalt einer Wohngemeinschaft mit:
- einer Individuelle Freizeitgestaltung
- der Förderung im konkreten Wohnumfeld
- der Integration im Wohnumfeld – Mittendrin
- der Betreuung auf der Basis der Assistenz
Wie stellen wir uns die Wohngemeinschaft vor?
- Jeder Bewohner hat:
- seinen eigenen Mietvertrag
- sein eigenes Zimmer
- seine eigene Dusche/Bad/WC
- Alle Bewohner zusammen haben:
- eine Küche
- ein gemütliches Wonzimmer
- Garten oder Freisitz
Alle Bewohner,
- erledigen die Aufgaben in der Gemeinschaft entsprechend ihren Fähigkeiten und
Fertigkeiten. - bringen die Erfahrungen aus bisherigen gemeinsamen Aktionen wie Ferienfahrten und
Freizeittreffs des FED ein. - suchen sich einen Assistenz bzw. Pflegedienst aus.
Vorstellungen zu Wohnumfeld und Immobilie
Der Wohnraum soll möglichst zentral, mit kurzen Entfernungen zum ÖPNV, zu Versorgungseinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten sowie Freizeitangeboten. Das Wohnumfeld muss sozial- und alterstrukturell gut gemischt sein (keine sozialen
Problembereiche).
Erforderlich sind folgende Räume:
- Zimmer für jeweils eine behinderte Person mit jeweils mindestens 20 m²
Nutzfläche und jeweils einem Sanitärbereich - Gemeinschaftsküche und Vorratsraum
- Gemeinschaftsraum
- Abstellraum
Die Barrierefreiheit nach DIN 18040 Teil 2 und die Erschließung nach DIN 18040 Teil
1 muss gewährleistet sein.
Welche Betreuungs- und Pflegeleistungen sollten in der WG angeboten
werden?
- Hilfe zur Bewältigung der Alltagsaufgaben in der Wohnung (Haushaltsführung)
- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere bei der Gestaltung der Freizeit und bei der Pflege von Freundschaften und Kontakten zu Mitbewohnern, Nachbarn, Angehörigen, Freunden, gesetzlichen Betreuern etc.
- Notwendige Hilfen bei der Körperpflege; bei Bedarf Vermittlung und Koordination von
fachpflegerischen Hilfen durch externe Pflegedienste - Beratung und Hilfen bei der Bewältigung der Lebensplanung, von Lebenskrisen, Verlust und Trauer etc.
- Unterstützung bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge, bei der Bewältigung von Behördenangelegenheiten und bei der Vermögenssorge; die Hauptverantwortung für diese Bereiche verbleibt jedoch beim gesetzlichen Betreuer des Bewohners, sofern er für diese Aufgaben bestellt ist.
- Unterstützung bei der Erschließung von Möglichkeiten tagestrukturierender Aktivitäten außerhalb der Wohngemeinschaft
Welcher zeitlicher Umfang der Betreuungsleistungen?
Das Angebot der Betreuung und Pflege sollte unter der Woche morgens und am „Feierabend“ stattfinden, an Wochenenden und Feiertagen auch tagsüber.
Eine Nachtbereitschaft ist im Haus anwesend.
Werktags werden in der Zeit von 7:30 – 15:00 Uhr in der Regel keine Betreuungsleistungen angeboten. Ausnahmen sind bei Bedarf (z.B. während der Schließungszeiten von Werkstätten, bei Krankheit oder für Arztbesuche) nach Absprache möglich.
Bei vorübergehender leichter Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit kann der Bewohner in der Wohngemeinschaft gemäß den ärztlichen Anweisungen betreut und versorgt werden.
Wie könnte die Finanzierung erfolgen?
Die Finanzierung der Kosten für die Begleitung und für den Lebensunterhalt der Bewohner
erfolgt aus:
Dem Arbeitsentgelt und dem individuellen Anspruch auf Grundsicherung der einzelnen Bewohner, der mit dem KSV als zuständigem Sozialhilfeträger vereinbarten Leistungen, den evtl. Leistungen der Pflegeversicherung, die von pflegebedürftigen Bewohnern zur Sicherstellung der Pflege innerhalb der WG eingebracht werden.
Die Finanzierung der Kosten für die Unterkunft werden im Rahmen der Grundsicherung oder als gesondertes Wohngeld durch den Sozialhilfeträge getragen.
Jeder Bewohner mit Behinderung verwaltet sein persönliches Geld im Rahmen seiner
Möglichkeiten allein und/oder mit Unterstützung des gesetzlichen Betreuers oder der WG-Leitung. Zur Unterstützung wird vom beauftragten Assistenzdienst für jeden Bewohner die Führung eines Verwahrkontos angeboten.